Außen- versus Innenprovision

Verfasser
Dennis Pelzer
Vielleicht ist Ihnen bei der Immobiliensuche bereits einmal aufgefallen, dass manche Objekte provisionsfrei angeboten werden.
Wir haben dabei feststellen müssen, dass sowohl Eigentümer als auch Suchende teilweise davon ausgehen, dass wir karitativ tätig sind.

Ob das stimmt, beantworten wir Ihnen im nachfolgenden Artikel.

Bedeutet provisionsfrei gleich keine Provisionszahlung?
Nicht ganz, denn auch wir müssen irgendwie Geld verdienen.
Mit anderen Worten: Einer zahlt immer.
Doch dabei gibt es verschiedene Regelungen zu beachten.

Entgegen dem Wohnwirtschaftssektor wird die Provision bei dem Verkauf einer Gewerbeimmobilie nicht grundsätzlich geteilt.

Gleichermaßen gilt auch nicht die Regel, bei der Vermietung einer Gewerbeimmobilie, entgegen einer Wohnimmobilie, dass derjenige automatisch die Provision zahlt, der den Vermittler beauftragt.

Denn bei Gewerbeimmobilien unterscheidet man zwischen Außen- und Innenprovision.

Bei der Außenprovision wird ein Objekt für den Käufer oder Mieter provisionspflichtig angeboten.

Hingegen ist bei der Innenprovision bspw. eine Liegenschaft für den Käufer oder Mieter provisionsfrei, was wiederum im Umkehrschluss bedeutet, dass der Provisionsanspruch durch den Eigentümer erfüllt wird.

Darüber hinaus gibt es jedoch verschiedene Auslegungsvarianten einer Provision, die im Rahmen einer exklusiven Beauftragung besprochen werden können.
Denn grundsätzlich ist im Gewerbeimmobilienbereich vieles flexibel verhandelbar.

Beispielsweise die Provisionsteilung zwischen Eigentümer und Interessent, die möglicherweise bei einer eigentlich aufgerufenen Außenprovision realisierbar ist.

Ebenso kann ihr ausgewählter Berater versuchen, die Provision, die eigentlich Sie als Anmietender zahlen müssten, an den Eigentümer in Verhandlungsgesprächen zu übertragen.

Dabei handelt es sich um ein Instrument, welches der Berater einsetzen kann, wenn Sie für den Eigentümer ein interessanter Nutzer sind. Zum Beispiel, wenn die Fläche bereits lange leer steht oder Sie ein sehr gut passendes oder bonitätsstarkes Unternehmen sind.
Hierüber sollten Sie aber im Einzelfall mit Ihrem Berater sprechen.

Worauf sollten Sie als Klient unbedingt achten, wenn Sie einen Immobilienberater engagieren?

Die Beratungsleistung Ihres Beraters sollte es u.a. sein, dass der Ankauf oder die Anmietung für Sie günstiger wird.
Entweder, weil es ihm gelingt, dass die gegenüberstehende Partei die Provision übernimmt oder er die Interessen, der honorierenden Partei, deutlicher und damit kosteneffizienter vertritt.

Sofern Ihr ausgewählter Berater eine gute Dienstleistung abgibt, wird es für Sie kostengünstiger sein, wenn Sie diesen engagieren.

Dabei können wir unseren Ratschlag nur wiederholen:
Wählen Sie denjenigen aus, der Ihnen am vertrauensvollsten, kompetentesten und sympathischsten erscheint und stimmen Sie sich mit ihm frühzeitig über Provisionsdetails ab.
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Dennis Pelzer
Managing Director
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